Gemeinschaftsvermarktung

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Kooperation im Einzelfall
(Gemeinschaftsvermarktung)
Haus im Harz verkaufenist offen für Partnerschaften und Kooperationen im Einzelfall oder dauerhaft mit Kolleginnen und Kollegen.

Wenn Sie am Mitvertrieb dieser Immobilie interessiert sind und mit der folgenden Vereinbarung einverstanden sind, dann vervollständigen Sie bitte das u.g. Formular.
Falls Sie aber noch Fragen haben, dann rufen Sie einfach an:
05520 999 76-0


Kundenschutz- und Courtagevereinbarung

Es wird ein gegenseitiger Schutz für nachgewiesene Kaufinteressenten (zu dieser Immobilie oder Ersatzgeschäften) von 18 Monaten und für nachgewiesene Immobilien von 24 Monaten zugesichert.

Erfolgt der Verkauf dieser Immobilie durch den Kooperationspartner an einen vom Kooperationspartner nachgewiesenen Kunden, so erhält dieser 80 % der  Außencourtage. Verkauft der Kooperationspartner an einen durch DeGiMa nachgewiesenen Kunden, so wird die Außencourtage 50/50 geteilt.
Kooperationspartner können die Außencourtage nach eigenem Ermessen festlegen. Ausgenommen hiervon sind Immobilien mit vorgeschriebener Courtageparität.

Im Einzelfall kann auch über andere Konditionen gesprochen werden.
Einfach anrufen: +49 (0)5520 999 760

Die Rechnungslegung der Außencourtage erfolgt durch die Partei, die die Immobilie verkauft hat. Die andere Partei stellt Kooperationspartnern ihren Courtageanteil in Rechnung.

Beide Parteien werden sich gegenseitig über Kaufinteressenten (bezüglich dieser Immobilie) informierten, um eine Überschneidung zu verhindern.

Kooperationspartner dürfen die Immobilien im Mitvertrieb auf der eigenen Webseite veröffentlichen. Bild- und Datenmaterial können der DeGiMa-Webseite entnommen werden oder werden gesondert zur Verfügung gestellt.

    Betrifft:
    Ich bin am Mitvertrieb dieser Immobilie interessiert.






















     


     
     

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