Warnung vor Betrug

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Warnung vor Immo-Betrug

Die Betrugsgefahr lauert immer und überall, besonders wenn hohe Summen (wie bei Immobilien) im Spiel sind.

Leider kennen wir dies zu genüge aus der eigenen Praxis.

Deshalb geben wir Ihnen hier ein paar Tipps, wie Sie betrügerische Absichten erkennen und worauf Sie achten sollten.

Falsche Immobilienmakler

Es können sich Immobilienmakler melden, die gar keine sind. Meistens werden dann Provisionsvorauszahlungen etc. gefordert.

Merke:
Maklerprovisionen sind wie auch der Kaufpreis für die Immobilie erst nach dem notariellen Kaufvertrag zu zahlen und keinen Tag früher. Hiervon ausgenommen sind kleine (vereinbarte) Nebenleistungen wie z.B. eine Reservierungskaution etc. Lassen Sie sich auf gar keinen Fall auf Provisions-Vorauszahlungen ein. (Egal, in welcher Höhe.)

Falsche Immobilienkäufer

Es kann vorkommen, dass sich jemand meldet, der sehr großes Interesse an Ihrer zu verkaufenden Immobilie hat, sie aber nicht besichtigen kann, weil er im Ausland zu tun hat.
Auch über den Kaufpreis wird nicht diskutiert. Im Gegenteil, manchmal wird sogar ein noch höherer Betrag geboten, um Sie zu ködern.

Weil er ja im Ausland ist und nicht so schnell zurückkommen kann, sollen Sie z.B. nach Rom fliegen, um dort den Kaufvertrag zu schließen. Sie sollen den Kaufpreis dort sofort in bar (im Koffer) erhalten.

Selbst wenn das Geld kein Falschgeld ist, was glauben Sie, wie weit Sie mit ein paar hunderttausend EURO im Koffer kommen? Allerspätestens an der Grenze ist Ihre Reise beendet.

Merken:
Seien Sie mehr als skeptisch, wenn ein Käufer nicht besichtigen kann, mit Bargeld lockt und Sie ins Ausland reisen sollen.
Sie machen sich sogar wegen Beihilfe zur Geldwäsche und/oder wegen des Verstoßes gegen die Devisen-Im- und Exportbestimmungen massiv strafbar.

Der Übersiedler

Es meldet sich ein Käufer, der sich als wohlhabender Arzt oder Geschäftsmann z.B. aus Syrien ausgibt, der nach Deutschland übersiedeln möchte. Dafür braucht er natürlich ein Haus in Deutschland. Aber auch er kann nur bar zahlen weil Geldtransfers von dort sanktioniert sind. Er bietet Ihnen ein lukratives Geschäft an, nämlich, dass er einen Diplomatenkurier mit einem Koffer schickt, in dem sich z.B. drei Millionen Euro befinden. Für Ihr Haus im Wert von z.B. 300.000 € können Sie von seinem Geld 350.000 oder 400.000 € entnehmen. Den Rest sollen Sie aufheben, bis er in Deutschland ist.
Falls es sich nicht um Falschgeld handelt, was glauben Sie, wie lange es dauern wird bis Ihnen der Koffer durch einen Einbruch, Überfall oder Raub wieder abgenommen wird?

Merken:
Werden Sie immer wenn Bargeld im Spiel ist und die Begleitumstände annormal sind, mehr als skeptisch (so gut das Geschäft auch klingen mag) und besonders wenn Sie so einem Übersiedler oder Interessenten mit Sitz im Ausland begegnen.
Auch hier könnte ein Strafverfahren gegen Sie die Folge sein, wegen Beihilfe zur Geldwäsche und u.U. auch wegen Verstoß gegen internationale Geldtransfers-Sanktionen.

In einem uns bekannten Fall wurde zur Vertrauensbildung sogar eine Kopie vom Pass geschickt. Wir konnten recherchieren, dass es diese Person in Syrien gar nicht gibt und dass der Pass gefälscht war.

Das ist nur die Spitze des Eisbergs und wir könnten noch unzählige weitere Betrugsmaschen aufzählen. Dies würde jedoch hier den Rahmen sprengen.

Für den Fall, dass Sie einen Verdacht haben oder Ihnen etwas dubios vorkommt oder Sie sich bei dem vorgeschlagenem Geschäft irgendwie unwohl fühlen oder unsicher sind, dann rufen Sie uns einfach an: 05520 999 760. Wir beraten Sie gerne.

Wir haben auch mit solchen Maschen viel Erfahrung und sind meistens in der Lage, diese frühzeitig zu erkennen und geben Ihnen Empfehlungen, wie Sie sich verhalten sollten. – Bevor „das Kind im Brunnen ist“. Oder Sie beauftragen gleich DeGiMa mit der Abwicklung Ihres Verkaufs oder Kaufs. Dann sind Sie von vornherein auf der sicheren Seite.

Mit DeGiMa bleiben Sie sicher!

Anmerkung
Natürlich können auch Bargeldzahlungen vorkommen (wenn auch sehr selten). Aber denken Sie immer daran, dass Sie verpflichtet sind, dem Geldwäschegesetz genüge zu tun (egal, ob bei Bargeldzahlungen oder Überweisungen etc.). Ferner hat sich die EU darauf geeinigt, dass Barzahlungen nur noch bis max. 10.000 € zulässig sind.
Als Verkäufer*in sind Sie immer verpflichtet, Käufer eindeutig im Sinne des Geldwäschegesetzes zu identifizieren. Falls DeGiMa mit dem Verkauf beauftragt ist, erledigen wir das rechtssicher für Sie.

Ihr DeGiMa-Team

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