Erläuterung zur Käuferprovision
Wenn Sie auf direktem Wege (also nicht über einen Kooperationspartner) auf dieses Angebot bei DeGiMa gestoßen sind, dann gelten die in der Anzeige von DeGiMa-genannten Provisionen.
Sind Sie jedoch bei einen Kooperationsmakler auf unser Angebot aufmerksam geworden, so sind Sie rechtlich dessen Kunde und es gelten die Provisionssvereinbarungen mit dem Kooperationspartner (die wir vielfach nicht kennen), die unter Umständen von den DeGiMa- Provisionen abweichen. Dann erhalten Sie auch von diesem die Provisionsrechnung.
Selbstverständlich erhalten Sie auch beim Kontakt über einen Kooperationspartner immer nur eine Rechnung von einem Makler und keinesfalls von beiden beteiligten Maklern. Diese wird i.d.R. von dem Makler erstellt, dessen Kunde Sie rechtlich sind (über den der Erstkontakt erfolgte).
Mindestprovision (MiP):
Bei kleineren Kaufpreisen (bis 56.000 €) beträgt bei DeGiMa die Mindestprovision unabhängig vom Prozentsatz 1.975 €. Auch in diesem Fall gelten die Konditionen des Kooperationsmaklers falls Sie über einen Kooperationsmakler zu uns gelangt sind.
Allgemeiner Hinweis:
Die Käufer- bzw. gewerbliche Mieter-Provision ist verdient, wenn der Nachweis oder die Vermittlung erbracht ist. Diese ist fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags oder gewerbl. Mietvertrages, zahlbar vom Käufer bzw. gewerbl. Mieter. Bei der Vermietung von privatem Wohnraum zahlt der private Mieter keine Provision. Diese ist vom Auftraggeber zu zahlen. Bei Immobilienkauf wird in der Regel auch mit der anderen Partei ein Maklervertrag mit vergleichbarem Umfang geschlossen.
Da unser Haus nahezu ausschließlich mit gewerblichen Kunden zu tun hat, sind alle genannten Preise Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen 19 % Mehrwertsteuer.
Im Zweifelsfalle rufen Sie einfach kurz an: 05520 999 760